Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Leistungsgegenstand umfasst folgende zwei Maßnahmen des EU-kofinanzierten EMFF-Programms 2014-2020:
- „Datenerhebung“ (M07) sowie
- „Überwachung und Kontrolle“ (M08)
Maßnahme 7 – „Datenerhebung“
- Gefördert wird eine gezielte Erhebung neuer und die Sammlung bereits vorhandener Daten.
- Durch die Datenerhebung soll eine zielgerichtete Entwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU erwirkt werden.
Hinweis: Die Datenerhebung ist seit einer Änderung der EK für Binnenstaaten beim Überschreiten der festgelegten Schwellenwerte verpflichtend.
Maßnahme 8 - „Überwachung und Durchsetzung“
- Gefördert wird die Entwicklung eines analytischen Instrumentes für die Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
- Ziel ist, Importprodukte von heimischen Erzeugnissen abgrenzen zu können und dadurch den Konsumentenschutz und das Vertrauen in heimische Produktion zu stärken.
- Zudem soll eine Basis für ein Kontroll- und Zertifizierungssystem geschaffen sowie eine Optimierung der Abläufe durch Automatisierung und Nutzung technologischer Möglichkeiten erzielt werden.
Grundlage für die geplanten Maßnahmen bildet der Nationale Strategieplan Österreichs für die Aquakultur.