Datenerhebung und Kontrolle (Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik) Link zur Förderung

Der Leistungsgegenstand umfasst folgende zwei Maßnahmen des EU-kofinanzierten EMFF-Programms 2014-2020:

  • „Datenerhebung“ (M07) sowie
  • „Überwachung und Kontrolle“ (M08)

Maßnahme 7„Datenerhebung“

  • Gefördert wird eine gezielte Erhebung neuer und die Sammlung bereits vorhandener Daten.
  • Durch die Datenerhebung soll eine zielgerichtete Entwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU erwirkt werden.

Hinweis: Die Datenerhebung ist seit einer Änderung der EK für Binnenstaaten beim Überschreiten der festgelegten Schwellenwerte verpflichtend.

Maßnahme 8 - „Überwachung und Durchsetzung“

  • Gefördert wird die Entwicklung eines analytischen Instrumentes für die Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
  • Ziel ist, Importprodukte von heimischen Erzeugnissen abgrenzen zu können und dadurch den Konsumentenschutz und das Vertrauen in heimische Produktion zu stärken.
  • Zudem soll eine Basis für ein Kontroll- und Zertifizierungssystem geschaffen sowie eine Optimierung der Abläufe durch Automatisierung und Nutzung technologischer Möglichkeiten erzielt werden.

Grundlage für die geplanten Maßnahmen bildet der Nationale Strategieplan Österreichs für die Aquakultur.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Auszahlende Stelle: AMA - Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien

Gewährende Stelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien
01 711000
service@bml.gv.at
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-fischereipolitik.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Maßnahme „Datenerhebung“ beträgt der Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Sach- und Personalaufwand sowie für Investitionen 100 %.

Für die Maßnahme „Überwachung und Durchsetzung“ beträgt der Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Sach- und Personalaufwand sowie für Investitionen 50 % oder 100 % im Fall des Art. 95 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle, gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Verordnung (EU) Nr. 508/2014, durch hierzu berufene Organe der zwischengeschalteten Stellen in den Ländern.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments; Operationelles Programm Österreich – Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT14MGOP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2019)6633 final vom 12.09.2019) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich – Europäischer Meeres und Fischereifonds 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015) in der jeweils gültigen Version. Und die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,681 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele des operationellen Programms EMFF 2014 – 2020.
Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europa 2020, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur.

Referenznummer

1046606