Aquakultur Link zur Förderung

Der Leistungsgegenstand umfasst drei Maßnahmen des EU-kofinanzierten EMFF-Programms 2014-2020, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Innovation in der Aquakultur (M02)
  • Produktive Investitionen in der Aquakultur (M03)
  • Humankapital und sozialer Dialog (M04)

Detailinformationen zur Maßnahme 2 „Innovation in der Aquakultur“: 

Förderung von Vorhaben,

  • die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Stelle und einem Fischerei- oder Aquakulturbetrieb durchgeführt werden und
  • die Entwicklung neuer oder verbesserter Verfahren und Methoden, Geräte sowie Systeme der Verwaltung oder Organisation zum Inhalt haben.

Detailinformationen zur Maßnahme 3 „Produktive Investitionen in der Aquakultur":

Förderung von Vorhaben, die

  • die Erweiterung und Modernisierung von Aquakultureinheiten,
  • die Verbesserung von Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie Haltungs- und Gesundheitsbedingungen,
  • die Reduktion von Umweltauswirkungen,
  • die Erhöhung der Effizienz im Bereich der Ressourcennutzung,
  • die Errichtung von Ökostromanlagen,
  • die Investitionen in die Produktverbesserungen und
  • die Diversifizierung der Agrarproduktion

zum Inhalt haben. Ziel ist, eine bessere Versorgung des lokalen Marktes und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine Erhöhung der Wertschöpfung und eine bessere wirtschaftliche Absicherung der Betriebe.

Detailinformationen zur Maßnahme 4 „Humankapital und sozialer Dialog“

Förderung von Vorhaben

  • zur Schaffung zusätzlicher Bildungsangebote für Aquakultur und Fischereiwirtschaft sowie 
  • zur Errichtung von Vernetzungsstellen zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Personen, die in Ausbildung, Weiterbildung und Forschung tätig sind.

Durch diese Bildungsprojekte sollen Weiterbildungen besser abgestimmt sowie einheitliche Beratungskonzepte und -unterlagen österreichweit angeboten werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährende Stelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien
01 711000
service@bml.gv.at
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-fischereipolitik.html

Gewährende Stelle: Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 10 Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft
Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt

Auszahlende Stelle für Bundes-, Landes- und EU-Mittel: AMA - Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien

Gewährende Stelle: Landwirtschaftskammer Steiermark - Tierzuchtabteilung
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

Gewährende Stelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz

Gewährende Stelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 4a Agrar- und Veterinärwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Gewährende Stelle: Amt der Tiroler Landesregierung - Gruppe Agrar
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck

Gewährende Stelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Landwirtschaft (Va)
Landhaus, 6901 Bregenz

Gewährende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4 Lebensgrundlage- und Energie
Fanny von Lehnert Straße 1, 5020

Gewährende Stelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Gewährende Stelle: Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 5
Ebendorferstraße 2, 1082 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Maßnahme „Innovation in der Aquakultur“ beträgt der Zuschuss zu den anrechenbaren Sach- und Personalkosten 50 % und 80 % im Fall, wenn das Vorhaben vom kollektivem Interesse ist, einen kollektiven Begünstigten hat und gegebenenfalls auf lokaler Ebene, innovative Aspekte aufweist (gemäß Art. 95 Abs. 3 lit. a der VO (EU) Nr. 508/2014). Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten beträgt 40 %.

Für die Maßnahme „Produktive Investitionen in der Aquakultur“ beträgt der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten grundsätzlich 40 %, unter gewissen Voraussetzungen ist außerdem ein Zuschlag im Ausmaß von 10 % zu den anrechenbaren Investitionskosten möglich. Die Investitionssumme muss mindestens 10.000 € pro Antrag betragen. Die Obergrenze der förderbaren Kosten für Maßnahmen bei produktiven Investitionen in der Aquakultur beträgt höchstens 1.400.000,-- € pro Betrieb und Förderzeitraum.

Für die Maßnahme „Humankapital und sozialer Dialog“ beträgt der Zuschuss zu den anrechenbaren Sach- und Personalkosten 50 % und 80 % im Fall des Art. 95 Abs. 3 lit. a der VO (EU) Nr. 508/2014.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle, gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Verordnung (EU) Nr. 508/2014, durch hierzu berufene Organe der zwischengeschalteten Stellen in den Ländern oder der Verwaltungsbehörde im Fall der Maßnahme „Humankapital und sozialer Dialog“.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments Operationelles Programm Österreich – Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT14MGOP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2019)6633 final vom 12.09.2019) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich – Europäischer Meeres und Fischereifonds 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015) in der jeweils gültigen Version;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

9,03 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele des operationellen Programms EMFF 2014 – 2020.
Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europa 2020, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur.

Referenznummer

1046598