Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung

Förderung von Personalkosten für Betreuungspersonen, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung eingesetzt sind. Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Fördernehmer/innen können sein:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Natürliche oder juristische Personen
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren   Einrichtungen
  • Körperschaften öffentlichen Rechts

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Tiroler Landesregierung vom Dezember 2019 betreffend der Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046556