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Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)
Die Auszahlungen der Förderungen an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Rechtsträger von Tageseltern erfolgt in Teilzahlungen in dem Jahr, in welchem die Kosten tatsächlich anfallen.
Sämtliche Kosten (Investitions- sowie Personalkosten) müssen konkret nachgewiesen werden