Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr in Tagesbetreuungseinrichtungen
Niederösterreich
Das Land NÖ fördert, aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik und die halbtägig kostenlose frühe Förderung im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht, Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einer Tagesbetreuungseinrichtung absolviert. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate und beläuft sich pro Kind auf maximal € 1.200,- pro Kindergartenjahr.