Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung Link zur Förderung kopieren

Das Land Niederösterreich und die Niederösterreichischen Gemeinden fördern gem. § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. 5065-3, Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese "Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung“ anbieten und die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes und der NÖ Tagesbetreuungsverordnung LGBl. 5065/2-3, eingehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlungen an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen halbjährlich.

Stichprobenkontrolle (Öffnungszeiten der Einrichtung, Kinderlisten und Nachweis über die tatsächlichen Personalkosten)

Rechtsgrundlage

NÖ Kinderbetreuungsgesetz; LGBl. 5065-3; Richtlinie Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen; gültig ab 1.9.2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046515