NÖ Tagesmütter/-väter Förderung - Trägerförderung Link zur Förderung

  • Das Land Niederösterreich und die Niederösterreichischen Gemeinden fördern gem. § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. 5065-3, Tagesmütter/-väter-Rechtsträger, wenn diese „Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung“ anbieten und die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes und der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung, LGBl. 5065/1-2, eingehalten werden.
  • Vom Land Niederösterreich und von derjenigen Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Hauptwohnsitz des Kindes oder Jugendlichen gelegen ist, erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger bei Vorliegen eines Bedarfes im Sinne des Gesetzes für jedes von einer Tagesmutter/ einem Tagesvater betreute Kind, sofern die Gemeinde keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt, einen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand sowie zum Schulungsaufwand und zum Aufwand für begleitende Kontrolle und Supervision in der Höhe von je € 30,- monatlich.
  • Für Kinder unter 3 Jahren gewährt das Land Niederösterreich einen erhöhten Zuschuss in der Höhe von € 37,50 monatlich. Für diese Altersgruppe entfällt die Bedarfsfeststellung durch die Hauptwohnsitzgemeinde.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Niederösterreich
3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlungen an die TGM-Rechtsträger erfolgt monatlich nach Einlangen der Abrechnungsunterlagen.

Stichprobenkontrolle der ausgefüllten Kinderlisten (Hauptwohnsitz, Alter, Berufstätigkeit der Eltern, EU-Staatsbürgerschaft, gleiche Leistung der Hauptwohnsitzgemeinde).

Rechtsgrundlage

NÖ Kinderbetreuungsgesetz; LGBl. 5065-3; Richtlinie NÖ Tagesmütter/-väter Förderung - Trägerförderung; gültig ab 1.9.2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046507