Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr in Tagesbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ fördert, aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik und die halbtägig kostenlose frühe Förderung im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht, Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einer Tagesbetreuungseinrichtung absolviert. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate und beläuft sich pro Kind auf maximal € 1.200,- pro Kindergartenjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/Dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt  in zwei Tranchen (September und Februar) des laufenden Kindergartenjahres.

Die Erziehungsberechtigten unterschreiben auf einer Beilage zum Antragsformular, über die Förderungen im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres informiert worden zu sein.

Rechtsgrundlage

NÖ Kinderbetreuungsgesetz; Richtlinie: NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen – Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres; gültig für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1046481