NÖ Kinder- und Kleinstbetreuungsförderung Link zur Förderung kopieren

Berufstätige Eltern, die ihre Kinder in einer Tagesbetreuungseinrichtung, einem Hort oder durch eine Tagesmutter/vater betreuen lassen, erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Betreuungskosten, welcher vom Familieneinkommen abhängig ist.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abeilung Kindergärten
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/Dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich im Nachhinein.

Berechnung eines mtl. Zuschusses mittels Einkommen der Eltern

Rechtsgrundlage

NÖ Kinderbetreuungsgesetz; Richtlinie: NÖ Kinderbetreuungsförderung und NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung; gültig ab 1. September 2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1046473