Förderung von Beratungs- und Betreuungsdiensten für pflegebedürftige Personen Link zur Förderung kopieren

Förderung von Beratungsangeboten zu Pflegethemen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige sowie Förderung von Betreuungsdienste für pflegebedürftige Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der Jahresabschlüsse, vertraglich vereinbartes Berichtswesen;

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 2 Z 5 Salzburger Sozialhilfegesetz; LGBl Nr 19/1975 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046309