Förderung von Musikschülerinnen und -schülern Link zur Förderung

Um den Erhalt und den Ausbau der musikalischen Bildung von SchülerInnen an Musikschulen in der Steiermark zu fördern, wird vom Land Steiermark als Förderungsgeber der Besuch von Musikschulen, deren Erhalter mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung über die Abwicklung der MusikschülerInnen-förderung abgeschlossen haben, gefördert. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt vom Land an den jeweiligen Schulerhalter als Förderungsmittler, welcher die Förderung in Form einer Dienstleitung an die jeweiligen FörderungsnehmerInnen ( Schülerinnen ) weitergibt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Am der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Befreit von Stempelgebühr und Bundesverwaltungsabgaben

Prüfung der erforderlichen Nachweise und Berechnung laut interner Richtlinie für die MusikschülerInnenförderung

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1046291