Förderung von Musikschülerinnen und -schülern Link zur Förderung kopieren

Um den Erhalt und den Ausbau der musikalischen Bildung von SchülerInnen an Musikschulen in der Steiermark zu fördern, wird vom Land Steiermark als Förderungsgeber der Besuch von Musikschulen, deren Erhalter mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung über die Abwicklung der MusikschülerInnen-förderung abgeschlossen haben, gefördert. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt vom Land an den jeweiligen Schulerhalter als Förderungsmittler, welcher die Förderung in Form einer Dienstleitung an die jeweiligen FörderungsnehmerInnen ( Schülerinnen ) weitergibt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1046291

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