Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Um den Erhalt und den Ausbau der musikalischen Bildung von SchülerInnen an Musikschulen in der Steiermark zu fördern, wird vom Land Steiermark als Förderungsgeber der Besuch von Musikschulen, deren Erhalter mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung über die Abwicklung der MusikschülerInnen-förderung abgeschlossen haben, gefördert. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt vom Land an den jeweiligen Schulerhalter als Förderungsmittler, welcher die Förderung in Form einer Dienstleitung an die jeweiligen FörderungsnehmerInnen ( Schülerinnen ) weitergibt.