Management und Weiterentwicklung der Atelierprogramme des Landes Link zur Förderung kopieren

Das Kulturressort des Landes Steiermark bietet ein umfangreiches nationales und internationales Atelierprogramm an. In seinen unterschiedlichen Ausprägungen zielt es darauf ab, Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen aller Sparten bestmöglich durch individuelle professionelle Arbeitssituationen in der Steiermark, aber auch international durch Netzwerke und Präsentationsmöglichkeiten in Form von Residenzprogrammen zu unterstützen.

Stipendien sind beispielsweise: Atelier-Auslandsstipendien, Styria-Artist-in-Residence-Stipendien, KUNSTRAUM STEIERMARK Stipendien, Artist-in-Europe (WIELS)-Stipendien.

Darüber hinaus erfolgt die Weiterentwicklung und der Ausbau des Atelierprogramms, wie beispielsweise Erweiterung/Veränderung der Destinationen für steir. Künstler*innen = internationale Partner*innensuche, Netzwerkarbeit für die einzelnen Teilnehmer*innen (Medien, Kulturszene), Organisation von größeren Veranstaltungen für Teilnehmer*innen an den Atelierprogrammen, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
abteilung9@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine.

Vorlage eines Berichtes, Ausstellung, Artist Talks, etc.

Rechtsgrundlage

Statut mittels Regierungssitzungsbeschluss, Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046234