Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren Link zur Förderung

Steirischen SeniorInnen soll ein Urlaub mit „Tapetenwechsel" ermöglicht werden, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Aus diesem Grund gibt es in der Steiermark die Seniorenurlaubsaktion, die je zur Hälfte vom Land Steiermark und von den Bezirkshauptmannschaften finanziert wird. Unterkunft und Mahlzeiten während des Aufenthalts sind in ausgewählten steirischen Gasthöfen somit für die TeilnehmerInnen kostenlos. GrazerInnen können an der Urlaubsaktion nicht teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz, § 16 sowie der Regierungssitzungsbeschluss über die Richtlinien der Seniorenurlaubsaktion
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1046200