Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - TIR Link zur Förderung

  • Dienstgeberinnen und Dienstgeber bekommen jenen Verlust, der ihnen durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadenereignis bzw. Bergrettungseinsätzen von der Diensterfüllung verhindert sind, entstanden ist, refundiert.
  • Die Refundierung wurde mit einem Pauschalbetrag von € 200,- pro Tag festgesetzt und wird dem Land vom Bund refundiert. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck

Land Tirol
Gruppe Agrar: Innrain 1, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abgeltung beträgt pauschal € 200,- pro im Einsatz befindlicher(m) Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und Tag.

  • Das Amt der Tiroler Landesregierung behält sich vor, jederzeit stichprobenweise Überprüfungen der Antragsvoraussetzungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
  • Aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erfolgte Auszahlungen werden rückgefordert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber (auf Basis des Beschlusses des Nationalrates vom 2.7.2019), Katastrophenfondsgesetz 1996 gemäß § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046192