Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - BGLD Link zur Förderung kopieren

  • Dienstgeberinnen und Dienstgeber bekommen jenen Verlust, der ihnen durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadenereignis bzw. Bergrettungseinsätzen von der Diensterfüllung verhindert sind, entstanden ist, refundiert.
  • Die Refundierung wurde mit einem Pauschalbetrag von € 200,- pro Tag festgesetzt und wird dem Land vom Bund refundiert. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a2-sicherheit@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046127