Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Qualitätsverbesserungen im Tourismus im Gasteiner- und Lammertal:
Förderbar sind insbesondere die Errichtung von Gästekomfortzimmern, die grundlegende Erweiterung/Verbesserung von Beherbergungs- und Verpflegungseinrichtungen (zB Totalerneuerung der Zimmer, Neuausstattung der Restaurants, Wintergarten), die Neugestaltung einer Rezeption, der Einbau von Wellness-Einrichtungen (zB Sauna-, Dampfbad-, Infrarotkabine, Therapie-Anwendungsraum), die Errichtung von Kinderspielzimmern mit Ausstattung.
Die umgesetzten Investitionsmaßnahmen müssen dem Gast nachhaltig zugutekommen.