Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden.
Förderbar sind Vorhaben:
- zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten,
- zum Einstieg in Qualitätsentwicklungs-, -management- und -sicherungsprozesse,
- zur Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (einschließlich der Erarbeitung von Schutzrechten für geistiges Eigentum),
- zur Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen.
Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden.
Das zu fördernde Vorhaben soll sich maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten erstrecken.
Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit förderbaren Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten). Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.