Subventionen der Pensionsversicherung Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte durch die Pensionsversicherung gefördert:

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitgliedschaft zu gemeinnützigen Einrichtungen für einschlägige Forschung zur Erfüllung der Aufgaben der Sozialversicherung
  • Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen von Sozialversicherten zum Ziel haben (Voraussetzung hierfür ist, dass die Träger der Pensionsversicherung für diese Zwecke in jedem Geschäftsjahr bis zu 0,005 v.T. der Erträge an Versicherungsbeiträgen aufwenden können)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Rechtsgrundlage

§§ 81, 304 Abs. 3 ASVG, §§ 43, 162 Abs. 5 GSVG, §§ 41, 154 Abs. 5 BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Interessen von Sozialversicherten werden unterstützt

Referenznummer

1046028