Zuwendung - Herdenschutzmaßnahmen
Tirol
Das Auftreten der unionsrechtlich geschützten großen Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs), vornehmlich des Wolfes, erfordert die Umstellungen der bislang gewohnten Bewirtschaftungspraktiken in der Weidehaltung von Nutztieren zum Zweck des Herdenschutzes. Davon sind unter anderem Nutztiere auf Almen betroffen. Da mit der zusätzlichen Durchführung und Etablierung von Herdenschutzmaßnahmen ein wesentlicher Mehraufwand verbunden ist und diese eine entsprechende Bewirtschaftung in gelenkter Weideführung voraussetzen, sollen insbesondere Schaf- und Ziegenalmen unterstützt werden. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen die Umstellung der Bewirtschaftung auf gelenkte Weideführung und Herdenschutzmaßnahmen erprobt und dabei wesentliche Erfahrungswerte gesammelt werden. Gefördert werden Maßnahmen der gelenkten Weideführung und zum Herdenschutz als Prävention vor Übergriffen großer Beutegreifer wie etwa entsprechende Fachberatungen und Ausbildungen, Ankauf von Zaunmaterial und die Errichtung von Zäunen, allfällige Hirtenanstellungen, Investitionen in zusätzlich erforderliche Alminfrastruktur, Aufwendungen für die Tiergesundheit und GPS-Tracker für die behirteten Nutztiere. Die Projekte werden fachkundig begleitet und die Ergebnisse in entsprechenden Berichten zusammengefasst.