Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes
Tirol
Diese Förderung richtet sich an Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten usw.) für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste sowie von den Behörden beschlagnahmten oder abgenommenen Tiere. Weiters werden Investitionszuschüsse zur Herstellung- und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen gewährt. Ziel dieser Förderung ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Organisation von „Pet Buddy“-Kurse (Schulauswahl, Organisation, etc) und Information der Schulen bzw. Kindergärten über die Möglichkeit kostenfrei TierschutzreferentInnen zu buchen.