Subventionen der Krankenversicherungsträger Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert:

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliedschaft zu gemeinnützigen Einrichtungen für einschlägige Forschung zur Erfüllung der Aufgaben der Sozialversicherung
  • Mitwirkung an der Planung nach dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und Mitfinanzierung von Reformpoolprojekten
  • Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die der Verhütung oder Früherkennung von Krankheiten, der Verhütung von Unfällen (außer Arbeitsunfälle), der Sicherstellung ärztlicher Hilfe und Betreuung von Kranken sowie Förderung der Niederlassung von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen in medizinisch schlecht versorgten Gebieten verwendet werden
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
  • Maßnahmen der Krankheitsverhütung wie Gesundheitsfürsorge, Bekämpfung der Volkskrankheiten und der Zahnfäule sowie Stärkung der Gesundheitskompetenz
  • Finanzierung von Gesundheitsreformprojekten aus dem Innovations- und Zielsteuerungsfonds der Österreichischen Gesundheitskasse (ab 1.1.2020)
  • Beteiligung an den Gesundheitsförderungsfonds nach dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
  • Beteiligung am Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Rechtsgrundlage

§§ 81, 84a, 116 Abs. 3, 154b, 156, 447a (i.d.F. des SV-OG ab 1.1.2020), 447g und 447h ASVG, §§ 43, 78 Abs. 3, 99b, 101 GSVG, §§ 41, 74 Abs. 3, 96b, 101 BSVG, §§ 27, 51 Abs. 3, 65b, 72 B KUVG

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Subvention von Gesundheitsprojekten

Referenznummer

1045921