Subventionen der Unfallversicherungsträger Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert:

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliedschaft zu gemeinnützigen Einrichtungen für einschlägige Forschung zur Erfüllung der Aufgaben der Sozialversicherung und im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten
  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Forschung über Ursachen der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und ihre Auswertung zum Zwecke der Verhütung
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen, zu deren Aufgaben der Transport von Verletzen gehört (Rettungsorganisationen)
  • Zuschüsse an Einrichtungen für den Versehrtensport
  • Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Beschäftigung Versehrter in einem Integrativen Betrieb oder einer Einrichtung der Beschäftigungstherapie
  • Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen zwecks Verwendung zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen von Behinderten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Rechtsgrundlage

§§ 81, 172, 186, 201 Abs. 3, 4 und 5 ASVG, §§ 41, 148, 148l, 149a Abs. 3, 4 und 5 BSVG, §§ 27, 87, 99c Abs. 3 und 4 B KUVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Subvention von Projekten im Umfeld der Unfallversicherung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1045913