Basis- und Projektförderungen - Gewaltschutz Link zur Förderung

In der Steiermark wird zum Schutz von Opfern bei und nach Gewalterfahrungen Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, sowie Gewaltschutz durch Interventionen für von Gewalterfahrung betroffene Personen angeboten.

Opfern und Betroffenen von Gewalt soll eine niederschwellige, unentgeltliche und anonyme Hilfe ermöglicht werden, die insbesondere durch qualifizierte Beratung geleistet wird. Diese Leistungen sollen dem Schutz und der Hilfe in Notsituationen nach psychischer oder physischer, insbesondere sexueller Gewalt dienen.

Die wesentlichen Zielsetzungen sind:

  • Opferschutz durch qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei und nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt in auf Gewaltschutz spezialisierten Einrichtungen.
  • Bewältigung der individuellen Situation der betroffenen Person(en) nach einer Gewalterfahrung.
  • Prävention von (erneuter) Gewalterfahrung/-ausübung in lebensrelevanten Umfeldern (z.B. Familie, Nachbarschaft, Arbeitsstelle, Schule, Ausbildungseinrichtung).

Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Beratung und Information im Rahmen der Kinderschutzarbeit.
  • Beratung und Information im Rahmen der Frauenschutzarbeit.
  • Beratung und Information im Rahmen von Interventionen zur Prävention von Situationen erneuter Gewalt.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045871