Basis- und Projektförderungen - Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen sollen verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sowie inklusive Maßnahmen und Projekte gefördert werden.

Selbsthilfeorganisationen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Dies reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur Interessenvertretung. Mit Hilfe inklusiver Projekte sollen Menschen mit Behinderung durch Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden, wie sie Menschen ohne Behinderung offenstehen. Dies reicht von Maßnahmen der Sensibilisierung bis hin zur spezifischen Leistungen.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Unterstützungsmaßnahmen sind:

  • Mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen soll eine möglichst weitgehende Autonomie des Menschen mit Behinderung in seiner Lebensführung, also Emanzipation von Fremdhilfe und Abhängigkeit, gefördert werden.
  • Lösungen für individuelle und behinderungsspezifische Problemlagen werden zuerst abseits der professionellen Hilfen und Dienste des Steiermärkischen Behindertengesetzes gesucht.
  • Ein ausgewogenes regionalisiertes und behinderungsspezifisches Angebot ist verfügbar.

Unter diesem Schwerpunkt werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Beratung zu individuellen und behinderungsspezifischen Problemstellungen, mit dem Fokus auf Peer-Beratung. (Im Sinne einer möglichst gemeindenahen Versorgung sollen nach Möglichkeit auch aufsuchende Beratungsleistungen angeboten werden)
  • Emotionale Unterstützung und Motivation der Mitglieder und Hilfesuchenden. 
  • Vertretung der Mitglieder und Hilfesuchenden nach außen.
  • Unterstützung von Projekten, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045863