Basis- und Projektförderungen – Arbeit und Qualifizierung Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung, die auf die Zukunftsfähigkeit des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Steiermark ausgerichtet sind.  Der hohe Bedarf der Unternehmen an qualifizierten Arbeitskräften und die sich ständigen Veränderungen in der Arbeitswelt legen den Fokus auf die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftepotentials, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Reduzierung der Arbeitslosigkeit.

Mit einem vielfältigen Maßnahmenangebot sollen nachhaltige Perspektiven für Arbeitsuchende, Beschäftigte und für steirische Unternehmen geschaffen werden und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern angestrebt werden.

Die wesentlichen Zielsetzungen sind:

  • Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch rasche und nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt.
  • Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern.
  • Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen.

Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die den Abschluss einer dualen Berufsausbildung unterstützen
  • Beschäftigungsprojekte zur Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt
  • Beratungs- und Betreuungsangebote im Zusammenhang mit der Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
abteilung11@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045855

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