Impulse 50 Plus Link zur Förderung kopieren

Sicherung bzw. Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für arbeitssuchende Menschen über 50 Jahre in Form von Lohnkostenzuschüssen für bis zu 12 Monaten im gemeinnützigen Sektor. In Kooperation mit dem Arbeitsmarkservice Steiermark das einen Anteil von 66,7 % der Lohn- und Lohnnebenkosten fördert, fördert das Land Steiermark in Ergänzung einen Anteil von 33,3 %.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045830