Den Inhabern von Multiplex-Zulassungen gebührt ein Kostenersatz für die aus der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz nachweislich entstandenen Umstellungskosten, wobei ein Betrag von höchstens 3,55 Millionen Euro zur Verfügung steht. Die RTR-GmbH, Fachbereich Medien, hat die Kosten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erstatten.
Als erstattungsfähige Umstellungskosten sind anzusehen:
- Anschaffungskosten für technische Einrichtungen
- Kosten der Umstellung an technischen Einrichtungen
- Kosten für Projektmanagement und Frequenzplanung für die Umstellung
- Kosten für Informationskampagnen zu ausschließlich aufgrund der Umstellung erforderlichen Frequenzumstellungen
- Kosten für den aufgrund der Umstellung erforderlichen Serviceaufwand