Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderung von nachweislich erfolgter Reparaturdienstleistung an einem Elektro- und Elektronikgerät, welche einen Bruttorechnungsbetrag von € 40,- erreicht oder übersteigt.
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Reparaturkosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 100,- pro Haushalt (im Bundesland Salzburg) und Kalenderjahr.