NÖ Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im Ausland Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Projekte unterstützt, welche die Lebensbedingungen und Entwicklungsperspektiven der Bevölkerung in den Entwicklungsländern nachhaltig verbessern, zur Minderung von Armut, Krankheit und Hunger beitragen und unter Beachtung der Geschlechtergleichstellung, der Ökologie und der Selbstverantwortung durchgeführt werden.

Dabei orientiert man sich maßgeblich an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Das Ziel der Förderung von Projekten der humanitären Hilfe ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die zur sofortigen Linderung von Not beitragen, welche durch ein unvorhersehbares Ereignis hervorgerufen wurden.

Einen Antrag um Förderung können nicht gewinnorientierte entwicklungspolitische Vereine, Organisationen und Gruppen stellen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz in Niederösterreich
  • nachgewiesener Bezug zu Niederösterreich
  • besonderes Interesse des Landes NÖ am beantragten Projekt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU3
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung hat in folgender Form zu erfolgen:

1. Vorlage von Originalrechnungen (oder rechtlich gleichwertiger elektronischer Rechnungen) über die Gesamtkosten mit Zahlungsnachweisen und/oder Vorlage eines zertifizierten Audits über das geförderte Projekt. Sollten die Originalrechnungen nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, ist jedenfalls die Vorlage eines zertifizierten Audits erforderlich.

2. Vorlage einer Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des geförderten Projektes.

3. Vorlage eines Sachberichtes, aus dem insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung und der Nachweis über die Durchführung des geförderten Projektes (z.B. Fotos) hervorgehen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im Ausland"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045756