Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche des Amtes der NÖ Landesregierung direkt oder indirekt gefördert werden. Vorhaben von Vereinen, die durch andere Fachbereiche gefördert werden, sind nur dann förderbar, wenn begründete und berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, die eine Mehrfachförderung des Vorhabens rechtfertigen.
Förderbar sind Vereine, die ihre Tätigkeit in den Bereichen Soziales, Sport, Freizeit, Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Familie, Traditionspflege und Zusammenleben von Generationen ausüben.