Gefördert wird die Anschaffung und der Einbau von LKW Rechts-Abbiegeassistenzsysteme. Derartige Ausrüstungen sind sicherheitswirksame technische Einrichtung in Kraftfahrzeugen, die Verkehrsteilnehmer als Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld am Fahrzeug erkennt und Lenker oder Lenkerinnen akustisch, optisch oder in sonstiger Weise warnt, um bei Bedarf eine Notfallbremsung einzuleiten.
Förderfähige Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge gemäß Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967)
- der Klasse N2 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg),
- der Klasse N3 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg),
die im Inland für die Ausübung gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Tätigkeit (Kraftfahrzeuge im Besitz des Bundes, der Länder und der Gemeinden) sowie Werkverkehre angeschafft und betrieben werden.
Förderungsberechtigt sind Zulassungsbesitzer von in der Republik Österreich zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.