Förderung Rechts-Abbiegeassistenzsysteme Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Anschaffung und der Einbau von LKW Rechts-Abbiegeassistenzsysteme. Derartige Ausrüstungen sind sicherheitswirksame technische Einrichtung in Kraftfahrzeugen, die Verkehrsteilnehmer als Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld am Fahrzeug erkennt und Lenker oder Lenkerinnen akustisch, optisch oder in sonstiger Weise warnt, um bei Bedarf eine Notfallbremsung einzuleiten.

Förderfähige Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge gemäß Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967)

  • der Klasse N2 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg),
  • der Klasse N3 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg),


die im Inland für die Ausübung gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Tätigkeit (Kraftfahrzeuge im Besitz des Bundes, der Länder und der Gemeinden) sowie Werkverkehre angeschafft und betrieben werden. 


Förderungsberechtigt sind Zulassungsbesitzer von in der Republik Österreich zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
Austria Campus 2, Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4.OG, 1020 Wien

BMK - BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion IV
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.schig.com/artikel/34c31aa76c-foerderung-rechts-abbiegeassistenzsysteme-2019-2024

Der Förderungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Förderung durch die Vorlage eines Verwendungsnachweises nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Rechts-Abbiegeassistenzsystemen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,95 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Referenznummer

1045624