NÖ Heizkostenzuschuss 2019/20 Link zur Förderung

Der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von € 135,- soll einkommensschwache Haushalte in Niederösterreich finanziell unterstützen.   

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2020 beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung, F3, Referat Generationen
post.gs5heizkosten@noel.gv.at

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Prüfung des jeweiligen Haushaltseinkommens laut geltender Richtlinie.

Rechtsgrundlage

NÖ Seniorengesetz; Richtlinie NÖ Heizkostenzuschuss (F3-A-1803/005-2018)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1045608