Auszahlungen an Projektträger im Rahmen des Sonderaufrufs des Österreichischen Integrationsfonds Link zur Förderung kopieren

  • Durch finanzielle Unterstützungen fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Projekte zu Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM) sowie gegen Gewalt an Frauen im Kontext von Integration.
  • Der Sonderaufruf verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von FGM betroffenen Frauen zu steigern, indem diese über Therapiemöglichkeiten informiert werden und fachliche Betreuung erhalten. Von FGM und Gewalt im Kontext von Integration gefährdete Frauen und Mädchen sollen zudem über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden. Auch Männer und männliche Angehörige sollen klar über das Gewaltverbot in Österreich, sowie über die Folgen von sexueller und physischer Gewalt an Frauen aufgeklärt werden.
  • Neben Projekten, die sich direkt an von FGM und Gewalt Betroffene und Gefährdete sowie deren Familien richten, werden auch Projekte gefördert, die Mitarbeiter/innen aus Frauengesundheitszentren, Opferschutzgruppen und anderen Hilfseinrichtungen, sowie Personal aus dem Gesundheitsbereich, Multiplikator/innen oder Sozialarbeiter/innen, Lehrpersonal oder auch Schulklassen mit Expertise ausstatten und zur Information der Zielgruppe und zur Prävention beitragen.
  • Im Rahmen des Sonderaufrufes werden Projekte gefördert, welche folgenden Inhalt aufweisen:
    • Maßnahme 1a: Beratung und Betreuung von Opfern von FGM
    • Maßnahme 1b: Beratung und Betreuung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund, welche Opfer von sexueller Gewalt wurden
    • Maßnahme 2: Aufklärung und Prävention
    • Maßnahme 3: Kapazitätsaufbau sowie österreichweite und internationale Vernetzung zum Thema FGM
  • Förderadressat sind Organisationen die auf Antragstellung als Fördernehmer die Leistung für Endbegünstigte erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - Bereich Förderungen
http://www.integrationsfonds.at

  • Während der Projektlaufzeit: Vor-Ort-Kontrolle, Zwischenberichtskontrolle
  • Nach Ende der Projektlaufzeit: Stichprobenbasierte Belegkontrolle, Kontrolle der inhaltlichen Endberichte

Rechtsgrundlage

Fondsregister Bescheid Zl. 276.739-36/67; § 68 Abs. 2 AsylG; § 16 IntG Förderrichtlinie Projektförderungen zum Sonderaufruf Dezember 2018 des Österreichischen Integrationsfonds vom 21.12.2018

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist.

Referenznummer

1045558