Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Als Förderungswerber können natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen, insbesondere auf Basis des Forstgesetzes, des Güter- und Seilwegegesetzes, des Straßengesetzes, des Flurverfassungsgesetzes oder auf Basis einer zivilrechtlichen Vereinbarung, Gemeinden oder Gemeindeverbände und Betreiber von Mountainbikerouten auftreten.
Die Förderungszusage erfolgt schriftlich, kann Bedingungen und Auflagen enthalten.
Förderungsantrag und Verpflichtungserklärung
Vereinbarung (Straßenerhalter/Betreiber der MTB-Route)