Personalkostenzuschuss Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für Unter-Dreijährige Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Personalkosten in Krabbelstuben für

  • die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und
  • für die Verlängerung der Öffnungszeiten.

Leistungsempfänger sind Rechtsträger von Krabbelstuben (z.B.: Gemeinden, Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Unternehmen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
+43732772015526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Ausbildungsbestätigungen, Dienstverträge und Lohnkostenabrechnungen sind vom Leistungsempfänger vorzulegen, Plausibilitätskontrolle anhand der Daten der Kindertagesheimstatistik.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, LGBl. Nr. 87/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045483