Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete (Güterwegrichtlinien) Link zur Förderung kopieren

Beihilfen zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch eine landschaftsschonende Erschließung von Siedlungs-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturflächen. Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen für die Errichtung, den Umbau und die Instandsetzung von Wegen im Sinne der Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete (Güterwegrichtlinien).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
05574 511- 25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://vorarlberg.at/

Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung durch die Förderungsabwicklungsstelle

Rechtsgrundlage

• Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft LGBl.Nr. 44/2004 i.d.g.F (aktuell LGBl.Nr. 37/2018) • Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Investitionen für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete (Güterwegrichtlinien)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045400