Beitrag zum Verwaltungsaufwand der ÖH-Bundesvertretung Link zur Förderung

  • Im Rahmen dieses Leistungsangebotes erfolgt ein Beitrag zum Verwaltungsaufwand der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, damit die Schulung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern sowie das Leisten von fachlichen Information an die Studierenden, gewährleistet ist.
  • Die Höhe beträgt 5 bis 10 vH der Gesamtsumme der Studierendenbeiträge des jeweiligen Studienjahres für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 2 HSG 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

Referenznummer

1045285