Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich und die Niederösterreichischen Gemeinden fördern gem. § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. 5065-3, Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese "Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung“ anbieten und die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes und der NÖ Tagesbetreuungsverordnung LGBl. 5065/2-3, eingehalten werden.