Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung Link zur Förderung kopieren

Das Land Niederösterreich im Wege der Bildungsdirektion für Niederösterreich und die Niederösterreichischen Gemeinden fördern gem. § 89 ff des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 47/2018, Betreiber von NÖ Horteinrichtungen, wenn diese "Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung“ anbieten und die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes eingehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für NÖ
3109 St. Pölten, Rennbahnstrasse 29
02742/280-4341
office@bildung-noe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlungen an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen halbjährlich.

Stichprobenkontrolle (Öffnungszeiten der Einrichtung, Kinderlisten und Nachweis über die tatsächlichen Personalkosten)

Rechtsgrundlage

§ 89 ff des NÖ Pflichtschulgesetzes NÖ LGBl. Nr. 47/2018 Richtlinie Trägerförderung für NÖ Horte
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1045103