Förderung der Betreuung von fünfjährigen Kindern Link zur Förderung kopieren

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt privaten Erhaltern von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kindergartengruppen eine Förderung für die Betreuung von fünfjährigen Kindern für den Vormittagsbesuch.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es wird ein Pauschalbetrag für jedes fünfjährige Kind gewährt. Dieser Pauschalbetrag wird pro Monat für zehn Monate gewährt und jährlich indexiert.

Förderungen sind von der für die Gewährung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen kann durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch stichprobenartige Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) erfolgen. Bei der Durchführung der Förderungskontrollen sind das Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Über jeden allenfalls durchgeführten Augenschein ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung über die gesenkten Elternbeiträge in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgende Betreuung von fünfjährigen Kindern (Vereinbarung zw. Land Vorarlberg und dem jeweiligen privaten Träger)

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,119 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1045095