Förderung für Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft Link zur Förderung

Durch die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt das Land Tirol Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, das heißt Vorhaben im Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung inklusive Schlammbehandlung und Schlammverwertung), inkl. Einzelanlagen.

Eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft wird nur für Vorhaben gewährt, welche im Sinne der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes förderbar sind. Zusätzlich ist eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft auch möglich für:

  • Studien und Konzepte von Förderungswerbern im Hinblick auf Grundlagen für förderbare Vorhaben,
  • Anlagen zur weitergehenden Schlammbehandlung, insbesondere über die mechanische Entwässerung hinaus,
  • Anlagen zur Nutzung von Energie aus Faulgas inklusive des Anteils, der durch eine allfällige Zugabe von Co-Substrat entsteht.

Für die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft kommen die in § 5 der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes Genannten in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wasserwirtschaft
wasserwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft wird in Form nicht rückzahlbarer Beiträge (Investitionszuschüsse) gewährt. Die Höhe der Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft ist an die UFG-Förderung Siedlungswasserwirtschaft angepasst.

Dem Förderungsnehmer bzw. der Förderungsnehmerin zugesicherte Landesmittel werden nach schriftlicher Anforderung entsprechend dem Projektfortschritt angewiesen. Die Landesmittel können nur nach Vorlage entsprechender Abrechnungsunterlagen sowie sachlicher und rechnerischer Prüfung derselben ausbezahlt werden.

Die Landesmittel sind widmungsgemäß zu verwenden; dies ist vom Förderungsnehmer bzw. von der Förderungsnehmerin nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Tirol 2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,4 Mio. Euro

Referenznummer

1045087