Durch die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt das Land Tirol Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, das heißt Vorhaben im Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung inklusive Schlammbehandlung und Schlammverwertung), inkl. Einzelanlagen.
Eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft wird nur für Vorhaben gewährt, welche im Sinne der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes förderbar sind. Zusätzlich ist eine Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft auch möglich für:
- Studien und Konzepte von Förderungswerbern im Hinblick auf Grundlagen für förderbare Vorhaben,
- Anlagen zur weitergehenden Schlammbehandlung, insbesondere über die mechanische Entwässerung hinaus,
- Anlagen zur Nutzung von Energie aus Faulgas inklusive des Anteils, der durch eine allfällige Zugabe von Co-Substrat entsteht.
Für die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft kommen die in § 5 der „Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ des Bundes Genannten in Betracht.