Förderung von Stromspeichern 2018 Link zur Förderung

Gegenstand dieser Förderung ist die Errichtung bzw. Erweiterung von Stromspeichern für bestehende bzw. neu errichtete Photovoltaikanlagen im Bundesland Vorarlberg. Für die Speicher muss bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG („OeMAG“) bis zum Stichtag 20.08.2018 ein Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 27a Ökostromgesetz 2012, BGBl. I Nr. 75/2011 idgF („ÖSG 2012“), gestellt worden sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz

Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird ein Zuschuss in Höhe von 40% der förderungsfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 500 Euro/kWh Nettospeichervolumen für maximal 8 kWh gewährt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen und der bezahlten Rechnungen.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Stromspeicher 2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1045038