Soziale Staffelung der Betreuungstarife in KBBE und bei Tageseltern Link zur Förderung kopieren

Die Vorarlberger Landesregierung übernimmt die Mindereinnahmen der Rechtsträger von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und von Tageseltern, die durch die Gewährung einer sozialen Staffelung der Betreuungstarife entstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://vorarlberg.at/-/leistbare-kinderbetreuung

Das Land Vorarlberg übernimmt die Mindereinnahmen, die durch die Gewährung der sozialen Staffelung bestehen bis zu einer vorgegebenen Obergrenze.

Förderungen sind von der für die Gewährung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen kann durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch stichprobenartige Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) erfolgen. Bei der Durchführung der Förderungskontrollen sind das Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Über jeden allenfalls durchgeführten Augenschein ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur sozialen Staffelung der Betreuungstarife in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern, Allgemeine Förderbedingungen des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,9 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1045020