Förderung von baulichen Maßnahmen betreffend elementarpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Förderungen für bauliche Maßnahmen betreffend elementarpädagogischen Einrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.10.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungsausmaß:

  • Gemeinden: 18% der Bemessungsgrundlage, zuzüglich Zuschlag nach Gemeindegröße, Zuschlag nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde und Zuschlag für Kommunalgebäudeausweis
  • alle anderen Rechtsträger: 25% der Bemessungsgrundlage

Förderungen sind von der für die Gewährung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage angeführten Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen kann durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) erfolgen. Bei der Durchführung der Förderungskontrollen sind das Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Über jeden allenfalls durchgeführten Augenschein ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Kindergartengesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung baulicher Maßnahmen betreffend elementarpädagogische Einrichtungen, Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

4,45 Mio. Euro

Referenznummer

1045012