Förderung baulicher Maßnahmen betreffend KBBE mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen Link zur Förderung

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Förderungen für bauliche Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Form von Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ankauf von Gebäuden, Adaptierungen, Sanierungen und für die Schaffung von Voraussetzungen zur ganztägigen Führung bestehender Gruppen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungsausmaß:

  • Für bestehende Gruppen:

a) Gemeinden: 18% der Bemessungsgrundlage, zuzüglich Zuschläge (Gemeindegröße, Finanzkraftquote und Kommunalgebäudeausweis)

b) alle anderen Rechtsträger: 25% der Bemessungsgrundlage

  • für neue Gruppen, die im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 eröffnen: Erhöhung des oben erwähnten Fördersatzes auf 30% der Bemessungsgrundlage bis zu einer maximalen Investitionshöhe von € 500.000. Die erhöhte Förderung für neue Gruppen wird nur gewährt, wenn die Gruppe, für die diese Förderung angesucht wird, in den letzten drei Jahren nicht bereits bestanden hat (z.B.: Wiederaufnahme nach Schließung).

Förderungen sind von der für die Gewährung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage angeführten Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen kann durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) erfolgen. Bei der Durchführung der Förderungskontrollen sind das Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Über jeden allenfalls durchgeführten Augenschein ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung baulicher Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen, Allgemeine Förderbedingungen des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,9 Mio. Euro

Referenznummer

1045012