Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen dieser Förderung werden die Kosten für die Fachkräfte-Ausbildung übernommen sowie zusätzlich ein Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium an ZeitarbeitnehmerInnen gewährt.
Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen.
Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für die Jahre 2019/2020 stehen je 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.
Der SWF übernimmt die Ausbildungs-/Prüfungskosten zur Gänze. Ein positiver Potentialcheck vor der Schulungsaufnahme, durch den Schulungsträger ist zwingend erforderlich. Die Rechnung über die Ausbildungskosten wird durch den Schulungsträger direkt an den SWF übermittelt und vom SWF übernommen.
ZeitarbeitnehmerInnen erhalten neben der Ausbildung einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei das durchschnittliche Nettoentgelt vor Ausbildungsbeginn (13-Wochen-Schnitt inkl. Sonderzahlungen).
Anspruchsberechtigt sind:
- ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
- In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)