Arbeitslosenunterstützung (Förderung von ZeitarbeiterInnen) - ALU Link zur Förderung kopieren

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch direkte Zuschüsse an arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen vor.

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, wer als ZeitarbeitnehmerIn mindestens zwei Monate durchgehend bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war - weder selbst gekündigt hat noch berechtigt entlassen wurde oder unberechtigt vorzeitig ausgetreten ist und innerhalb einer Woche Arbeitslosigkeit kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen konnte.

  • Die Arbeitslosenunterstützung ist eine (einmalige) finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 270,- bzw. € 70,- nach einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als ein Monat andauern, kann eine weitere Unterstützung von € 270,- beantragt werden.
  • Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Beitragspflicht zur Sozialversicherung noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und wirkt sich nicht auf die Berechnung der Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) aus.
  • Diese Unterstützung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auch mehrmals im Jahr ausbezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
Altmannsdorfer Str. 89/3/9, 1120 Wien

Informationen finden Sie hier.

  • Leistungswerber = ZeitarbeitnehmerIn
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Antragstellung beim Dienstleister des SWF, der BUAK - Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse,
  • Fixer und einmaliger Betrag von € 270,- bzw. € 70,- bei vormals geringfügiger Beschäftigung.
  • Sollte die Arbeitslosigkeit länger als einen Monat andauern, so kann eine weitere Unterstützung in der Höhe von € 270,- beantragt werden.

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017, SWF-Leistungsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

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Referenznummer

1044924