Alleinerzieherabsetzbetrag Link zur Förderung

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer.

Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden):

  • Familienbonus Plus
  • Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Kindermehrbetrag
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt
050 233 233
http://www.bmf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich.

Referenznummer

1044833