Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind Juristische Personen - Kapitalgesellschaften (zB GmbH, AG) - Forschungseinrichtungen - Vereine - vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-, Studienlehrgängen und Fachhochschulen - Europäische Gesellschaften (SE) Personengesellschaften - Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) - Offene Gesellschaften (OG) - Kommanditgesellschaften (KG) - Einzelunternehmer - Natürliche Personen Rechtlich selbstständige Unternehmen von Ländern bzw. Gemeinden sind dann antragsberechtigt, wenn die Gebietskörperschaft mit weniger als 25 % an diesem Unternehmen beteiligt ist.
Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.