Anschaffung von Geschirrmobilen und mobilen Fettabscheider/Schaffung von Mehrweginfrastruktur Link zur Förderung kopieren

  • Anschaffung eines sog. Geschirrmobils
  • Anschaffungeines mobilen Geschirrspülverbaus

30 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 10.000,- pro Förderwerber

  • Anschaffung eines mobilen Fettabscheiders

50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 300,- pro Förderwerber

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 5/01
Postfach 527
5010 Salzburg

Übermittlung der Originalrechnungen und der Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung von Mehrweg-Maßnahmen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Ressourcenschonung

Referenznummer

1044726