Anschaffung von Gebinden und Geschirr/Schaffung von Mehrweginfrastruktur Link zur Förderung kopieren

  • Anschaffung von Mehrweggetränkegebinden wie Gläser, Becher, Krüge, Häferl etc für Letztverbraucher
  • Anschaffung einer Erstausstattung mit Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck

50 % der Netto-Anschaffungskosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 5.000,- pro Förderwerber

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Abfallwirtschaft und Umweltrecht
https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/foerderungen-umweltschutz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Übermittlung der Originalrechnungen und der Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung von Mehrweg-Maßnahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044718