Unterstützung von kleinen Veranstaltungen (300 bis 600 Besucher) Link zur Förderung kopieren

  • Reinigungsleistung (zB Waschleistung eines stationären Anbieters, Geschirrmobilmiete etc) für Mehrweggetränkegebinde, Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck
  • Miete für Mehrweggetränkegebinde, Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sowie Transportpauschale

Es werden 50 % der Netto-Kosten gem. Rechnung, jedenfalls aber nicht mehr als insgesamt € 200,- pro Förderwerber gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Abfallwirtschaft und Umweltrecht
https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/foerderungen-umweltschutz/mehrweg-bei-veranstaltungen

Übermittlung der Originalrechnungen und der Zahlungsbelege.

Bei von der Förderstelle unangekündigt durchgeführten Hygienekontrollen sind die Becher, die als Proben gezogen werden, auszufolgen. Diese Becher können beim Förderansuchen bei der Vorlage der Rechnung gesondert ausgewiesen werden; dieser Betrag wird nicht auf die max. Fördersumme angerechnet und wird gesondert vergütet.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung von Mehrweg-Maßnahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044700